Patienten
GOÄ-Abrechnung, PKV-Koordination, Wahlarztleistungen und Kostenvoranschläge – transparent und ohne Marketing-Pathos.
Privatpatienten
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für stationäre Eingriffe gilt die DKG-NT-Abrechnung über das Klinikum Traunstein (ab Juli 2026).
Auch gesetzlich versicherte Patienten können bestimmte Leistungen auf Selbstzahler-Basis in Anspruch nehmen: Zweitmeinungsgespräche, biologische Therapien (PRP), Stoßwellentherapie, erweitertes Beratungsgespräch. Kosten werden stets vorab kommuniziert.
Beihilfeberechtigte Patienten (Beamte, Richter, Soldaten) werden entsprechend der jeweiligen Beihilfeverordnung behandelt. Bei Fragen zur Beihilfefähigkeit einzelner Leistungen helfen wir weiter.
Kostenvoranschlag
Für elektive Eingriffe erstellen wir auf Anfrage einen Kostenvoranschlag, den Sie Ihrer PKV zur Kostenzusage vorlegen können. Bitte mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Eingriff anfragen.
Internationale Privat-Patienten
Für Patienten aus dem Ausland mit ausländischer Privatversicherung: Abrechnung auf Honorarnoten-Basis. Details auf der International-Seite.
Direktkontakt, ausreichend Zeit, klare Abrechnung.
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