Patienten
Die Praxis in Rosenheim hat eine Kassenzulassung. Behandelt werden gesetzlich Versicherte aller Kassen, Privatversicherte, Beihilfe-Berechtigte und Selbstzahler.
Versicherungsstatus
Die Praxis verfügt über eine Kassenzulassung. Sie können sich unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus vorstellen.
Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen werden regulär über ihre Kasse behandelt. Für die Behandlung genügt die elektronische Gesundheitskarte; die Leistungen des GKV-Katalogs werden über die Kassenzulassung abgerechnet. Eine Überweisung ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
Die Abrechnung für Privatversicherte, Beihilfe-Berechtigte und Selbstzahler erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für stationäre Eingriffe gilt die DKG-NT-Abrechnung über das Klinikum Traunstein (ab August 2026); dort können auch gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten operiert und stationär behandelt werden.
Einige Leistungen stehen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte können sie zusätzlich auf Selbstzahler-Basis in Anspruch nehmen – dies betrifft ausschließlich diese Leistungen, nicht die reguläre Behandlung: biologische Therapien (PRP/ACP), Stoßwellentherapie und das erweiterte Beratungsgespräch. Kosten werden stets vorab kommuniziert. Alle übrigen medizinisch indizierten Leistungen werden für gesetzlich Versicherte über die Krankenkasse abgerechnet.
Beihilfeberechtigte Patienten (Beamte, Richter, Soldaten) werden entsprechend der jeweiligen Beihilfeverordnung behandelt. Bei Fragen zur Beihilfefähigkeit einzelner Leistungen helfen wir weiter.
Kostenvoranschlag
Für elektive Eingriffe erstellen wir auf Anfrage einen Kostenvoranschlag, den Sie Ihrer PKV zur Kostenzusage vorlegen können. Bitte mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Eingriff anfragen.
Internationale Privat-Patienten
Für Patienten aus dem Ausland mit ausländischer Privatversicherung: Abrechnung auf Honorarnoten-Basis. Details auf der International-Seite.
Häufige Fragen
Für Privatversicherte, Beihilfe-Berechtigte und Selbstzahler wird das Erstgespräch nach GOÄ abgerechnet und liegt je nach Umfang typischerweise bei 150–300 €. Gesetzlich Versicherte werden über die Kassenzulassung abgerechnet; für sie fallen keine gesonderten Kosten für das Erstgespräch an.
Medizinisch indizierte Leistungen werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen in der Regel nach GOÄ erstattet. Der genaue Umfang hängt vom individuellen Tarif bzw. der Beihilfeverordnung ab. Vor geplanten Eingriffen erstellen wir einen schriftlichen Kostenvoranschlag, mit dem Sie vorab eine Kostenzusage einholen können.
Für Privatpatienten und Selbstzahler bemühen wir uns um eine kurzfristige Terminvergabe. Die genaue Wartezeit hängt von der Dringlichkeit und der aktuellen Auslastung ab – bei akuten Beschwerden sprechen Sie uns bitte direkt darauf an.
Für gesetzlich Versicherte, Privatversicherte, Beihilfe-Berechtigte und Selbstzahler. Direktkontakt, ausreichend Zeit, klare Abrechnung.
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